Unabhängigkeit der Heilberufe: Generalanwalt setzt sich für Apotheker ein

22. Dezember 2008
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In seinem am 16. Dezember gehaltenen Schlussantrag zur Vereinbarkeit des deutschen Fremdbesitzverbots mit der Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages hat Generalanwalt Yves Bot eine Lanze gebrochen für alle diejenigen, denen die Wahrung der Unabhängigkeit der Heilberufe ein Anliegen ist…

EuGH-Generalanwalt Bot bricht Lanze für deutsche Apotheker
Apotheken-Fremdbesitzverbot gewährleistet Unabhängigkeit der Apotheker

Seiner Ansicht nach stellt das deutsche Fremdbesitzverbot, mit dem gerade diese Unabhängigkeit gewährleistet werden soll, zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, aber eine aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigte Beschränkung dar.

Zu recht weist der Generalanwalt darauf hin, dass die asymmetrische Informationsverteilung, die die pharmazeutische Tätigkeit ebenso wie sonstige Tätigkeiten im Bereich des Gesundheitswesens kennzeichnet, es erfordert, mit dem Apotheker einen “Gesundheitsfachmann” einzuschalten, auf dessen kompetenten und objektiven Rat der Patient vertrauen kann. Schließlich erschöpft sich die vom Apotheker zu erfüllende Aufgabe nicht im Verkauf von Arzneimitteln, sondern umfasst noch viele andere Leistungen, wie etwa die Prüfung der ärztlichen Verschreibungen, die Zubereitung von Arzneimittelpräparaten oder auch die Erteilung von Auskünften und Ratschlägen zur richtigen Anwendung der Arzneimittel, die gerade im Bereich der Abgabe nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel von besonderer Bedeutung ist. Die Qualität der Arzneimittelabgabe steht daher in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit des Apothekers von allen anderen im Bereich des Gesundheitswesens tätigen Personen. Ein von einer Kapitalgesellschaft angestellter Apotheker kann diese Unabhängigkeit nicht gewährleisten.

Yves Bot hält die mit dem Fremdbesitzverbot einhergehende Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften daher auch nicht für unverhältnismäßig. Rein repressive Maßnahmen wie etwa die Einführung einer (erweiterten) Haftung u. dgl. reichten nicht aus, um ein gleich hohes Niveau für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen. Damit erteilt der Generalanwalt der u.a. auch von der Kommission vertretenen Auffassung eine Absage, die Gesundheit der Bevölkerung lasse sich genauso wirksam durch Maßnahmen schützen, welche die Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften weniger beschränkten. Yves Bot kritisiert diese Argumentation als weitgehend theoretisch und zudem durch die Realitäten der jetzigen Finanzkrise widerlegt: Diese zeige, dass weder die Existenz von Kontrollbehörden noch rechtliche Regelungen über die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung die Auswüchse einer Denkweise zu unterbinden oder zu kontrollieren vermögen, die dem Ertrag des eingesetzten Kapitals den Vorrang einräume.

Damit ist die IfUH, die Initiative für die Unabhängigkeit der Heilberufe, ein großes Stück weiter gekommen. Zwei ihrer Mitglieder haben mit großem Einsatz vor dem EuGH für die Unabhängigkeit der Heilberufe gekämpft! Wollen wir hoffen, dass der EuGH ihren Einsatz belohnt und dem Schlussantrag des Generalanwalts Folge leistet. Gemeinsam sind wir stark. Setzten auch Sie sich ein, werden Sie Mitglied in der IfUH!

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