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Rezeptfreie, aber apothekenpflichtige
Arzneimittel werden grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit
Entwicklungsstörungen. Für sie bezahlt weiter die Kasse.
- Ein Arzneimittel kann zu
Lasten der Kasse verordnet werden, wenn es bei der Behandlung
schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gilt. Der Gemeinsame
Bundesausschuss hat festgelegt:
· "Eine Krankheit ist
schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der
Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität
auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt."
· "Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische
Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht."
Außerdem hat der
Bundesausschuss eine Liste der nicht verschreibungspflichtigen
Medikamente und Wirkstoffe beschlossen, welche bei schweren Erkrankungen
verordnet werden können. Die Entscheidung trifft der Arzt.
Das
Bundesgesundheitsministerium hat der Liste zugestimmt, so dass sie am
01.04.04 in Kraft treten kann.
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Medikament / Wirkstoff |
Indikation |
Medikamentenbeispiele |
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Abführmittel |
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Nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang
mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Diverikulitis,
Mucoviszidose, neurogene Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen,
bei phoshatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz
und Opiatherapie |
Laxoberal Dragees,
Darmol Pastillen |
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Acetylsalicylsäure (bis 300 mg/ Dosiseinheit) |
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Als Thrombozyten- Agregationshemmer in der Nachsorge
von Herzinfarkt und Schlaganfall nach arteriellen Eingriffen |
Aspirin Protect |
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Acetylsalicylsäure und Paracetamol |
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nur zur Behandlung schwerer und schwerster Schmerzen
in Co-Medikation mit Opioiden |
Paracetamolsaar,
Paedialgon |
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Acidose-therapeutika |
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nur zur Behandlung von dialysepflichtiger
Nephropathie und chronischer Niereninsuffizienz |
Acetolyt, bicaNorm |
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Antihistaminika |
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nur in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-,
Wespen-, Hornissengift-Allergien
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nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender
Urticarien
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nur bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus |
Fenistil, Tavegil |
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Antimykotika |
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nur zur Behandlung von Pilzinfektionen im Mund- und
Rachenraum |
Adiclair,
Candio-Hermal, Nystaderm |
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Antiseptika und
Gleitmittel |
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nur für Patienten mit Selbstkatheterisierung |
Braunol 2000 Lösung,
Sepso J Lösung,
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Arzneistofffreie
Injektions-/Infusions-, Träger- und Elektrolyt-lösungen |
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Calciumverbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/ Dosiereinheit)
und Vitamin D (freie oder fixe Kombination) |
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nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose
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nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen,
die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie
in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen
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nur bei Patienten mit Skelettmetastasen (zur Senkung
der skelettbezogenen Morbidität) gemäß Angabe in der jeweiligen
Fachinformation des Bisphosphonats |
Calci-GRY,
Calicum Hexal,
Caligen D |
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Calciumverbindungen (mind. 300mg Calcium-Ionen/Dosiseinheit) |
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nur als Monotherapie bei Hypoparathyreodismus |
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Chinin |
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nur zur Behandlung der Malaria |
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Citrate |
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nur zur Behandlung von Harnkonkrementen |
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E. coli Stamm Nissle 1917 |
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nur zur Behandlung der Colitis ulcerosa in der
Remissionsphase bei Unverträglichkeit von Mesalazin |
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Eisen-(II)-Verbindungen |
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nur zur Behandlung von gesicherter
Eisenmangelanaemie |
Ceferro 100,
Eisendragees-ratiopharm |
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Flohsamenschalen |
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nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei
Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom und HIV-assoziierte Diarrhoen |
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Folsäure und
Folinate |
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nur bei Therapie mit Folsäureantagonisten sowie zur
Palliativbehandlung des kolorektalen Karzinoms in Kombination mit
Fluorouracil |
Folarell
Injektionslösung |
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Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug,
standardisiert) |
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nur zur Behandlung der Demenz |
Alz, Gingopret,
Ginkopur |
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Hypericum
perforatum-Extrakt (hydroalkoholischer Extrakt, mind. 300 mg pro
Applikationsform) |
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nur zur Behandlung mittelschwerer depressiver
Episoden |
Aristo Kapseln,
dysto-lux, Jarsin |
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Iodid |
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nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen |
Jod beta, Jodetten, Jodid-Hexal |
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Iod-Verbindungen |
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nur zur Behandlung von Ulcera und
Dekubitalgeschwüren |
Betaisodona Salbe, Freka-cid Salbe, Mercuchrom-Jod Salbe |
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Kaliumverbindungen als Monopräparate |
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nur zur Behandlung der Hypokaliaemie |
Kalinor
Brause-tabletten, Rekawan |
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Lactulose und Lactitol |
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nur zur Senkung der enteralen Ammoniakresorption bei
Leberversagen im Zusammenhang mit der hepatischen Enzephalopathie |
Lactuflor, Tulotract |
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Lösungen zur
parenteralen Ernährung |
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Glucosteril |
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Magnesiumver-bindungen, oral |
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nur bei angeborenen Magnesiumverlusterkrankungen |
Magnerot N,
Magnesium beta |
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Magnesiumver-bindungen, parenteral |
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nur zur Behandlung bei nachgewiesenem
Magnesiummangel und zur Behandlung bei erhöhtem Eklampsierisiko |
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Mexitenhydrochlorid |
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nur zur Behandlung des Parkinson-Syndroms |
Tremarit |
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Mistelpräparate,
parenteral, auf Mistellektin standardisiert |
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nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren
zur Verbesserung der Lebensqualität |
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Niclosamid |
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nur zur Behandlung von Bandwurmbefall
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Yomesan |
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Nystatin |
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nur zur Behandlung von Mykosen bei
immunsupprimierten Patienten
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Adiclair, Moronal |
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Ornithinaspartat |
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nur zur Behandlung des hepatischen (Prae-) Coma und
der episodischen, hepatischen Enzephalopathie |
Hepa-Merz,
Hepa-Vibolex |
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Pankreasenzyme |
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nur zur Behandlung chronischer, exokriner
Pankreasinsuffizienz oder Mucoviszidose |
Hevertozym forte,
Pankreatan |
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Phosphatbinder |
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nur zur Behandlung der Hyperphosphatämie bei
chronischer Niereninsuffizienz und Dialyse |
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Phosphatver-bindungen |
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bei Hypophosphatämie, die durch eine entsprechende
Ernährung nicht behoben werden kann |
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Salicylsäure-haltige Zubereitungen |
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in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der
Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme |
Dermicyl |
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Synthetischer
Speichel |
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nur zur Behandlung krankheitsbedingter
Mundtrockenheit bei rheumatischen oder onkologischen Erkrankungen |
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Synthetische
Tränenflüssigkeit |
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nur zur Behandlung des Siccasyndroms |
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Vitamin K als
Monopräparate |
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nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem
Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben
werden kann |
Kanavit Tropfen |
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Wasserlösliche
Vitamine auch in Kombinationen |
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nur bei der Dialyse |
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Wasserlösliche
Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate |
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nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem
Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben
werden kann (Folsäure: 5 mg/ Dosiseinheit) |
Additiva Vitamin C, FrekaVit, DreisaFol, Milgamma mono
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Zinkverbindungen
als Monopräparat |
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nur zur Behandlung der enteropathischen
Akrodermatitis und durch Haemodialysebehandlung bedingten
nachgewiesenen Zinkmangel
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zur Hemmung der Kupferaufnahme bei Morbus Wilson
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Biolectra Zink,
Cefazink
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Arzneimittel zur
sofortigen Anwendung |
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Antidote bei akuten Vergiftungen
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Lokalanaesthetika zur Injektion
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Ultracarbon,
Toxogonin, Meaverin, Licain |
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Arzneimittel der Anthroposophie
und Homöopathie |
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Für die zuvor genannten Indikationsgebiete können
auch anthroposophische und homöopathische Medikamente verschrieben
werden. |
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Folgende nicht
verschreibungspflichtige Medikamente dürfen in keinem Fall verschrieben
werden (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.03.04):
- Arzneimittel zur Anwendung bei
Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei
diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel,
hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel, sofern es sich um
geringfügige Gesundheitsstörungen handelt
- Mund- und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen,
geschwürigen Erkrankungen der Mundhöhle und nach chirurgischen
Eingriffen im Hals-, Nasen-, Ohrenbereich
- Abführmittel außer zur Behandlung von Erkrankungen z.B. im
Zusammenhang mit Tumorleiden, Megakolon, Divertikulose, Divertikulitis,
neurogene Darmlähmungen, vor diagnostischen Eingriffen und bei
phosphat-bindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz
- Arzneimittel gegen Reisekrankheit (unberührt bleibt die Anwendung
gegen Erbrechen bei Tumortherapie und anderen Erkrankungen z.B.
Menièrescher Symptomkomplex).
- Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im
Vordergrund steht, sind von der Versorgung ausgeschlossen. Dies sind
Arzneimittel, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private
Lebensführung bedingt ist oder die aufgrund ihrer Zweckbestimmung
insbesondere
- nicht oder nicht ausschließlich zur Behandlung von Krankheiten dienen,
- zur individuellen Bedürfnisbefriedigung oder zur Aufwertung des
Selbstwertgefühls dienen
- zur Behandlung von Befunden angewandt werden, die lediglich Folge
natürlicher Alterungsprozesse sind und deren Behandlung medizinisch
nicht notwendig ist
- oder zur Anwendung bei kosmetischen Befunden angewandt werden, deren
Behandlung in der Regel medizinisch nicht notwendig ist.
- Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur
Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der
sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur
Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur
Verbesserung des Haarwuchses dienen.
Nicht bezahlt werden ferner Arzneimittel,
die als unwirtschaftliche Arzneimittel auf der so genannten Negativliste
stehen. Das sind Arzneien, die für das Therapieziel nicht erforderliche
Bestandteile enthalten oder deren Wirkungen nicht nachgewiesen ist.
hagalil.com / 13-09-2004
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