Oberster US-Gerichtshof:
Verfolgung von medizinischen Cannabisnutzern durch
Bundesbehörden ist rechtmäßigEin mit
sechs zu drei Stimmen erfolgtes Urteil des Obersten Gerichtshofs hebt
das Urteil eines Bundesberufungsgerichts aus dem Jahr 2003 auf, das das
kalifornische medizinische Cannabisgesetz aus dem Jahre 1996 vor dem
Zugriff durch die Bundesdrogenbehörden geschützt hat.
Das Berufungsgericht war der Auffassung gewesen, dass
der Kongress kein Recht habe, den nichtkommerziellen Anbau und die
Verwendung von Cannabis zu regulieren, solange die Droge nicht die
Staatengrenzen überschreitet. Der Oberste Gerichtshof ist anderer
Auffassung. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist eine kräftige
Wiederbehauptung der bundesbehördlichen Rechte und offenbart einen
tiefen Riss zwischen den Richtern, die im vergangenen Jahrzehnt eine
Mehrheit für eine Anzahl von Entscheidungen ergeben hat, die die Macht
des Kongresses gezügelt und die Rolle der Staaten gestärkt haben.
Die aktuelle Entscheidung ist nicht notwendigerweise
das letzte Wort zu medizinischem Cannabis, weder von den Gerichten noch
von anderen Stellen der Regierung.
Richter John Paul Stevens, der anmerkte, dass
"vielleicht wichtiger als diese rechtlichen Wege der demokratische
Prozess sei," schlug vor, dass die Exekutive Cannabis für medizinische
Zwecke umklassifizieren könne, oder dass der Kongress das Thema
aufgreift. Unterstützer der medizinischen Verwendung von Cannabis wiesen
in der Zwischenzeit darauf hin, dass die staatlichen Gesetze in Kraft
bleiben und dass der Einfluss der Bundesbehörden in diesem Bereich
gering sei. Allen Hopper, ein Anwalt des Drogenreformprojektes der
amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, erklärte, dass die Bundesregierung
nur ungefähr ein Prozent der Strafverfolgung wegen Cannabis durchführe.
Richterin Sandra Day O´Connor, eine der drei
Abweichler, erklärte, dass obwohl sie nicht für die kalifornische
medizinische Marihuanainitiative gestimmt hätte und sie nicht als
öffentliche Politik unterstütze, sie eine Art von Innovation und
"Experiment" sei, das sich innerhalb des Bereiches bewege, den die
Verfassung den Staaten zugestehe. "Die staatlichen Kernpolitikbereiche
haben immer das Recht beinhaltet, die Strafgesetze zu definieren und die
Gesundheit, Sicherheit und Wohlfahrt ihrer Bürger zu schützen," erklärte
sie.
Frau Angel Raich, eine der zwei Klägerinnen, erklärte
gegenüber den Medien, dass sie mit der Verwendung von Cannabis, das ihr
vom Arzt verschrieben worden sei und für sie von Freunden angebaut
würde, fortfahren werde. "Ich habe keine andere Wahl, als damit
weiterzumachen," sagte sie.
(Quellen:
http://www.acmed.org
New York Times vom 6. Juni 2005, Reuters vom 6. Juni 2005)
Kurzmeldungen
Deutschland: Morbus Crohn
Für die Teilnahme an einer klinischen Studie mit einem Cannabisextrakt
bei Morbus Crohn an der Universität München werden noch Teilnehmer
gesucht. Mehr Informationen unter "Teilnahme an Therapiestudien" unter
http://med2.klinikum.uni-muenchen.de.
Die Studie stellt einen wichtigen Schritt für die
Zulassung von Cannabis für die Behandlung von Morbus Crohn dar.
(Quelle: Persönliche Mitteilung der Studienleiter)
USA: Rhode Island und Connecticut
Am 4. Juni nahm der staatliche Senat von Connecticut und am 7. Juni der
Senat von Rhode Island Gesetzesvorlagen an, die die medizinische
Verwendung von Cannabis in den beiden Staaten legalisieren würden.
Beide Vorlagen werden wegen starker Widerstände vermutlich kein Gesetz.
In Rhode Island hat Gouverneur Don Carcieri bereits sein Veto angkündigt,
falls die Gesetzesvorlage auf seinen Tisch käme.
(Quellen: The Stamford Advocate vom 5. Juni 2005, Associated Press vom
7. Juni 2005)
Wissenschaft: Cannabinoidrezeptoren in der Haut
Deutsche Forscher untersuchten das Vorkommen von Cannabinoidrezeptoren
in Zellen der menschlichen Haut. CB1- und CB2-Rezeptoren wurden in
Nervenfasern der Haut, Hautzellen (Keratinozyten), Zellen der
Haarfollikel, Schweißdrüsen und anderen Zellen gefunden.
Die Autoren schreiben, das die "weite Verbreitung von
Cannabinoidrezeptoren auf Nervenfasern der Haut und Mastzellen Bedeutung
für die entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkung von
Cannabinoidrezeptor-Agonisten hat."
(Quelle: Stander S, et al. J Dermatol Sci 2005;38(3):177-88.)
Forscher entwickeln Cannabispillen:
Neues Schmerzmittel für Kinder
Israelische Wissenschaftler haben ein Schmerzmittel auf
der Basis der Cannabispflanze entwickelt...
Cannabisextrakt zur Schmerzlinderung bei
MS-Patienten:
Nebenwirkungen wie Schwindel verschwinden schnell
Die aktuelle Studie unter 24 Patienten in
Dänemark untersuchte den laborhergestellten Wirkstoff Dronabinol
hinsichtlich seiner Wirkung auf Schmerzen...
Niederlande geben Cannabis-Medizin zum Verkauf frei:
Fünf Gramm Packung als Schmerzmittel erhältlich
Das Medikament soll in erster Linie für Patienten gedacht
sein, die an schweren Erkrankungen wie etwa Aids, multiple Sklerose oder
Krebs leiden.
Arthritis:
Cannabis-Medikament lindert Schmerzen
Interessenverband: Präparate aus Cannabis sollen
ernst genommen werden...
Raphael
Mechoulam
PhD,
Israel, 1st Chairman
acmed.org
I am a professor of
medicinal chemistry and natural products at the Medical Faculty of the
Hebrew University in Jerusalem.
My major topic of research for over 40 years has been the chemistry/pharmacology/clinical
uses of cannabinoids.
In the early 1960's my group identified many of the plant cannabinoids
including delta-9-THC, the major psychotropic factor. Later we worked on
the metabolism, biochemistry and pharmacology of cannabinoids. In the
1990's we identified the major endogenous cannabinoids in the mammalian
body - anandamide and 2-arachidonoyl glycerol - which have turned out to
be of considerable importance in physiology. Most of our work at present
is on the neuroprotective role of the endocannabinoids and we have
initiated work on the identification of the yet unknown endocannabinoid
transmitters in the cardiovascular system.
For my work I have received numerous prizes including the highest local
scientific prize - the Israel Prize. I am a member of the Israel Academy
of Sciences.
hagalil.com / 16-06-2005
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