Auf der Intensivstation des Hamburger Universitätskrankenhauses (UKE)
rang der 19jährige A. noch mit dem Tod, als schon der nächste mutmaßliche
Drogendealer nur wenige Meter entfernt auf den Behandlungsstuhl kam. Von
mehreren Polizisten an Armen, Beinen, Hals und Kopf fixiert, wurde auch
ihm »mexikanischer Sirup« durch eine Nasensonde in den Magen gepumpt. Für
die Staatsanwaltschaft ist das eine Art der »Beweissicherung«. Mit dem
Brechmittel sollen Drogenkügelchen zu Tage gefördert werden, die
Tatverdächtige bei einer Polizeikontrolle verschluckt haben sollen.
In der Hansestadt macht hingegen auch der Begriff der Folter die Runde,
seitdem A. am vorletzten Sonntag unter Gewalteinwirkung einen
Herzstillstand erlitt. Es sei das Wesen der Folter, dass man »Beweis
führen will unter körperlicher Qual des Delinquenten«, schreibt etwa die
Medizinergruppe Ärzteopposition in einem Brief an die Hamburger
Ärztekammer. A. ist am Mittwoch der vergangenen Woche an den Folgen des
Brechmitteleinsatzes gestorben.
Für die Mitglieder des rechten Senats aus der Schill-Partei, der CDU
und der FDP stand es nicht einen Moment in Frage, auch weiterhin
Brechmittel verabreichen zu lassen. Der in der Stadt neu entflammten
Diskussion, die sich ohnehin nur um die medizinischen Risiken des
gewaltsamen Einflößens dreht, verweigern sie sich rigoros.
Denn der Senat macht Politik allein für seine Wählerklientel. Und dafür
kommen die tatverdächtigen Straßendealer gerade recht. Es sind
ausschließlich jugendliche Männer aus afrikanischen Staaten, denen
Brechmittel verabreicht werden. Eine Lobby in der Stadt haben sie nicht.
So kann der Senat mit dem »entschlossenen Vorgehen« gegen sie beweisen,
dass er es ernst meint mit seinem »Kampf gegen das Verbrechen« in der
Stadt.
Schon ihren Wahlerfolg haben die Schill-Partei und die CDU diesem Thema
zu verdanken. Schill hatte die Straßendealer zum eigentlichen Problem der
Stadt aufgebaut. Jeder einzelne Schwarze, der im UKE zum Erbrechen
gezwungen wird, ist zum Symbol der Regierungsfähigkeit vor allem der
Schill-Partei geworden, die wegen mangelnder politischer Erfahrung
vielfach als »Laienspielgruppe« belächelt wurde.
Da jugendliche Flüchtlinge aber auch unter dem rot-grünen Senat schon
systematisch zur Gefahr für die »innere Sicherheit« stilisiert wurden,
werden sie auch beim Einflößen von Brechmitteln ausschließlich als Täter
definiert und nicht als Opfer staatlich verfügter Gewalt. Und wer, wie
etwa der konservative Verband der Ärzte Deutschlands, schreibt, dass man
»die Situation vor allem von Seiten der Opfer her sehen muss, die durch
das Aufspüren der Dealer letztlich davor geschützt werden, einen
Drogenkonsum anzufangen oder fortzusetzen«, braucht sich über die
Menschenwürde dieser vermeintlichen Täter keine Gedanken zu machen. Die
Brechmitteleinsätze sind eine Strafaktion, ein körperliches Abstrafen
jugendlicher Flüchtlinge ohne Prozess, und die Bevölkerung klatscht
Beifall dazu.
Doch selbst nach dem kriminalpolitischen Sinn dieser Maßnahme fragt
niemand mehr. Auch das ist der SPD und der GAL zu verdanken, die bis Ende
September die Regierung stellten. Beide Parteien hatten die Diskussion
allein auf die medizinischen Gefahren beschränkt - und Brechmittel im
Sommer mit dem Argument eingeführt, der angeblich neu entdeckte
»mexikanische Sirup« sei harmlos in der Wirkung und Magensonden seien
ebenfalls kein Problem. Da sich nun das Gegenteil erwiesen und die
Regierung gewechselt hat, besinnt sich die GAL auf ihre Oppositionsrolle
und fordert den sofortigen Stopp zumindest des Einflößens unter Gewalt.
Die ehemalige Regierungspartei hat jedoch nie danach gefragt, ob die
Gewaltmaßnahme zur »Bekämpfung der Drogenkriminalität« überhaupt sinnvoll
ist. Wohl auch deshalb hatte sie jetzt nichts entgegenzusetzen, als der
neue Senat schlicht verfügte, dass beim Erbrechen der Kügelchen immer ein
Anästhesist anwesend sein muss, damit auch ja keiner sterben kann.
Die vermeintliche Beweislücke, die durch die Brechmitteleinsätze
gestopft werden soll, ist erst im Wahlkampf im Frühjahr aufgetaucht. Zuvor
hatte es zur Verurteilung wegen Drogenhandels bereits ausgereicht, wenn
Polizisten auf der Straße ein Verkaufsgespräch und Schluckbewegungen des
Verdächtigen beobachtet haben wollten. Im Sommer geriet dann der damalige
rot-grüne Senat unter Druck, als Wahlumfragen ein gutes Ergebnis der
Schill-Partei prophezeiten. Um dem zu begegnen, lösten die SPD und die GAL
kurzerhand einige von Schills Wahlkampfparolen ein - darunter
Brechmitteleinsätze bei Drogendealern. Schill und die CDU mussten nach
ihrem Regierungsantritt lediglich etwas nachbessern und den
Anwendungskreis ausweiten.
Niemand spricht mehr davon, dass es einen Schwarzmarkt für Drogen geben
muss, solange einzelne Wirkstoffe verboten sind. Und dass die Händler auf
der Straße nur kleine Mengen bei sich tragen und die mehreren tausend Kilo
Crack, Kokain und Heroin, die jährlich in Hamburg konsumiert werden,
keinesfalls dadurch aus dem Verkehr gezogen werden, dass im UKE ein Mann
zwei Kügelchen erbricht. Es gibt in Hamburg noch kein rechtskräftiges
Urteil gegen einen durch derartige Einsätze »überführten« Drogenhändler.
Und nur zwei der über 30 Männer, denen der Sirup seit dem Sommer
eingeflößt wurde, wurden daraufhin angeklagt.
Vielmehr haben die bisherigen Einsätze sogar bestätigt, dass selbst die
Staatsanwaltschaft auf sie verzichten könnte. Bei dem ersten
Tatverdächtigen, der das Mittel im Juli schlucken musste, hat es nicht
gewirkt. Ihm gelang es, den hochgewürgten Mageninhalt wieder
hinunterzuschlucken. Drogenkügelchen hatte die Polizei anschließend nicht
in der Hand. Trotzdem kam der Mann in Haft. Der Beweis der Dealerei sei
durch die Schluckbewegungen bereits erbracht, hieß es - wie vor der
Einführung der Brechmittelgabe.
Diskutiert wird in der Hansestadt derzeit allein, inwieweit die
Einsätze medizinisch vertretbar seien. Ob man Brechmittel auch gewaltsam
verabreichen darf, und ob die beteiligten Ärzte in der Notfallversorgung
geschult werden oder ob stets Anästhesisten anwesend sein sollen. Nur
wenige thematisieren, dass sich die Mediziner, die polizeilich fixierten
Menschen gegen ihren Willen eine Magensonde legen, zu Handlangern der
Justiz machen. Die Ärzteopposition, die eine Strafanzeige gegen die
Verantwortlichen in dem aktuellen Fall unterstützt, hat von der
Ärztekammer verlangt, standesrechtliche Verfahren gegen solche Mediziner
einzuleiten, doch der Berufsverband hat dies abgelehnt. Auch die
Ärztekammer fordert lediglich, die Gewaltanwendung zu unterlassen und
Geräte zur Notfallversorgung bereitzustellen.
Verwundern kann das nicht.Die Ärztekammer hat es bereits vor zwei
Jahren akzeptiert, dass bei der Ausländerbehörde ein »ärztlicher Dienst«
eingerichtet wurde und Mediziner von Amts wegen daran zweifeln, dass
Flüchtlinge wegen Krankheit nicht abgeschoben werden können. Auch hat die
Kammer nichts dagegen einzuwenden, dass die Behördenärzte suizidgefährdete
Flüchtlinge bei der Abschiebung im Flugzeug begleiten, damit sie sich
zumindest während des Fluges nicht das Leben nehmen können.
Sie hat auch akzeptiert, dass niedergelassene Ärzte mit Strafverfahren
rechnen müssen, wenn sie Flüchtlinge für reiseunfähig oder einen
Jugendlichen für 15 Jahre alt erklären, während die Ausländerbehörde ihn
ins Asylverfahren für Erwachsene stecken will und ihn deshalb für
mindestens 16 Jahre alt halten muss.
In einer Stadt, in der Ärzte sich eher der Regierungspolitik als dem
hippokratischen Eid verpflichtet sehen, dürften zweifellos noch viele
junge Flüchtlinge zum Erbrechen gezwungen werden. Seit dem Tod von A. ist
bisher sechs weiteren Männern der Sirup gegen ihren Willen eingeflößt
worden. Und damit künftig negative Schlagzeilen ausbleiben, werden
Hamburgs Ärzte schon dafür sorgen, dass keiner der Zwangsbehandelten
stirbt. Mit Sicherheit.