| München, 19. März 2002 - Der BKK
Landesverband Bayern hat - erstmalig in Deutschland - einen
Arzneimittelliefervertrag mit einer Versandhandelsapotheke abgeschlossen.
"Mit unserem Vertragspartner, der niederländischen Versandapotheke
DocMorris, haben wir eine Vereinbarung getroffen, die höchsten
Qualitätsansprüchen genügt, anwenderfreundlich ist und zudem
Effizienzvorteile für unsere Mitgliedskassen und deren Versicherten bietet",
teilte Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes
Bayern, heute der Presse in München mit. Schulte
möchte mit dieser Vereinbarung die Vorteile des freien Warenverkehrs
innerhalb der Europäischen Union (EU) auch für den Arzneimittelsektor
nutzbar machen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitgliedskassen
seines Verbandes klarstellen: "Im Moment spielt die zusätzliche
Vertriebsalternative, per Internet, Telefon, Briefpost oder Fax Arzneimittel
zu ordern, noch eine verschwindend geringe Rolle. Viele Versicherte sind
sich ob der Zuverlässigkeit des Arzneimittelversands und der persönlichen
Vorteile noch unsicher. Und auch unsere Mitgliedskassen fordern sichere
Rahmenbedingungen, damit sie Leistungen ordnungsgemäß abrechnen und
kontrollieren können."
Innerhalb der deutschen Bevölkerung besteht ein
offensichtlicher Bedarf für den Arzneimittelversandhandel. Wie eine Studie
des Forschungsinstituts INIFES zeigt, spielen schon jetzt Hauslieferungen
von Apotheken eine bedeutsame Rolle. Nach INIFES ist für 39 Prozent der
Verbraucher ein Bezug von Arzneien über eine Versandapotheke denkbar.
Allerdings setzen die Verbraucher eine einheitliche Qualität der
Arzneimittel und der Beratung, eine 24-Stunden-Hotline sowie kurze
Lieferfristen voraus.
Diesen Anforderungen hat der BKK Landesverband Bayern in
den Vertragsverhandlungen höchste Priorität beigemessen: In allen Fragen der
Leistungserbringung, Abrechnung, Datenübermittlung und Datenschutz wird die
europäische Vertragsapotheke wie eine deutsche Apotheke behandelt.
Zusätzlich muss die europäische Apotheke ihre Qualitätssicherung nach den
internationalen Normen ISO 9000 zertifizieren lassen.
Die Leistungserbringung soll, wie in Deutschland üblich,
nach dem Sachleistungsprinzip erfolgen. Das heißt, nach Zusendung des
ärztlich autorisierten Rezeptes kann das Medikament den Versicherten
bargeldlos durch Boten zugestellt werden. Damit wird ein missbräuchlicher
Bezug von apotheken- und rezeptpflichtigen Arzneimitteln ausgeschlossen. Des
Weiteren ist die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip mit der
EU-Apotheke möglich.
Der Vertrag mit DocMorris ist auch finanziell für die
Betriebskrankenkassen und deren Versicherte interessant: "Wir können einen
Preisvorteil von bis zu 9 Prozent durch den Einkauf im EU-Ausland
realisieren", freut sich Schulte. Der BKK Landesverband Bayern ist für
weitere Vertragsverhandlungen mit anderen EU-Apotheken, die den hohen
Anforderungen genügen, bereit.
Hintergrund:
Arzneimittelversandhandelsapotheken sind in den EU-Staaten Großbritannien
und den Niederlanden bereits etabliert. Nach dem deutschen Arzneimittelrecht
sind sie in Deutschland nicht zulässig. Da das Europarecht innerhalb der EU
den freien Warenverkehr garantiert, gilt nach Ansicht des BKK
Landesverbandes Bayern und annähernd aller Sachverständigen auch für
Arzneimittel der Grundsatz des freien Warenverkehrs.
Pressesprecherin:
Manuela Osterloh, Tel. 089 / 74579421,
osterloh@bkk-lv-bayern.de
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