|
Der israelische Ansatz zum Klonen
und zur embryonalen Forschung
(Übersetzung aus dem Englischen)
von Gali Ben-Or
erschienen in: Heidelberger Journal of International
Law,
Sonderabdruck aus Band 90, Nr. 3/4/2000
Kapitel B – Embryonale Forschung in Israel
Gesetzgebung
Die embryonale Forschung ist ein äußerst heikles Thema.
Es handelt sich dabei um Forschung an Zellen, die über das Potential
verfügen, zu einem vollständigen Menschen zu werden. Wissenschaftler,
Ethikexperten und religiöse Anführer beziehen sich mit nahezu heiliger
Ehrfurcht auf diese Zellen. Aber je mehr sich die genetische und
medizinische Forschung entwickelt, desto mehr entdecken wir, welche
enormen Kenntnisse sich aus Experimenten mit diesen embryonalen Zellen
ableiten ließen. Das Ziel der Forschung besteht darin, unser Verständnis
der frühen Entwicklung von Embryos, ihren Differenzierungsmechanismen
und ihrer mitotischen Zellteilung zu erweitern. Mit diesen Informationen
wären wir in der Lage, viele Hilfsmittel und Lösungen für verschiedene
Fragen in den Bereichen Medizin und Gesundheit zu entwickeln. Diese
Kenntnisse könnten dazu beitragen, Krebs zu heilen oder den Einsatz
embryonaler Stammzellen für bestimmte Zwecke, wie z.B. die Entwicklung
von Gewebe oder Organen, einzusetzen. Ein erwachsener Mensch verfügt
über Stammzellen in Hirn, Leber, Muskeln und Knochenmark, aber die
Anzahl dieser Zellen in den besagten Geweben ist begrenzt und es ist
daher schwierig, sie zu lokalisieren. Andererseits zeichnen sich
embryonale Stammzellen durch ihre Anzahl und ihre Vielseitigkeit aus.
In vielen Ländern der Welt unterliegt die gesamte
Forschung und insbesondere der embryonalen Forschung Gesetzen,
Verordnungen und ethischen Grundsätzen. In Israel gibt es zur Zeit nur
die Verordnungen zu Experimenten am Menschen. Die Verordnungen zu
Experimenten am Menschen übernahmen die Erklärung von Helsinki von 1964
in ihrer in Tokio geänderten Fassung von 1975. Sie beinhalten keine
besondere Bezugnahme auf die embryonale Forschung. In den Verordnungen
wurden Verfahren zum Einholen von Genehmigungen für die Durchführung von
Experimenten am Menschen entsprechend der Bestimmungen der Erklärung von
Helsinki festgelegt.
Besondere Bestimmungen in bezug auf Reproduktionszellen
sind in den Verordnungen der nationalen Gesundheitsbehörde
(In-Vitro-Fertilisation) von 5747 – 1987 enthalten (im folgenden: die
„IVF-Verordnungen“). Paragraph 3 der IVF-Verordnungen sieht vor, dass
eine weibliche Eizelle ausschließlich zum Zwecke der IVF und der
Implantation nach der Befruchtung entnommen werden darf. Das heißt, eine
Eizelle darf nicht zu Forschungszwecken entnommen werden. Diesbezüglich
ist zu beachten, dass diese Verordnungen keine ausdrücklichen
Bestimmungen hinsichtlich der Forschung enthalten.
Empfehlungen für die Gesetzesänderung
Das Thema Forschung an Embryos wurde im Juni 1991 in
Israel vom Öffentlichkeits- und Expertenrat untersucht, der vom
Justizminister und vom Gesundheitsminister ernannt wurde, um alle
Aspekte der Fragen der extrakorporalen Befruchtung zu untersuchen,
einschließlich der Frage von Vereinbarungen zur Leihmutterschaft. Der
Bericht der Kommission wurde im Juli 1994 veröffentlicht (im folgenden:
der „Bericht der Aloni-Kommission“).
Die Aloni-Kommission empfahl, dass Entscheidungen
hinsichtlich der Verwendung von eingefrorenen Embryos – Spenden an
andere Patienten oder an die medizinische Forschung – von den Patienten
selbst für die Aufbewahrungsfrist getroffen werden sollten, die in den
Verordnungen festgelegt wird, d.h. von dem Paar, von dem die
Reproduktionszellen, die zur Zeugung der Embryos verwendet wurden,
entnommen wurden. Was die embryonale Forschung betrifft, so empfahl die
Kommission, eine gesetzliche Frist von 14 Tagen festzusetzen, um diese
Forschung zu ermöglichen, wie dies in vielen Ländern bereits der Fall
ist. Die Kommission sprach die Empfehlung aus, bei Ablauf dieser Frist
die Embryos zu vernichten und eine weitere Nutzung derselben zu
verbieten.
Was sonstige Normen anbelangt, die in anderen Ländern
umgesetzt werden, wie z.B. das Verbot, Embryos zu Forschungszwecken zu
zeugen, die Bereitstellung einer Genehmigung für die Verwendung
überschüssiger Embryos, die nicht anderweitig verwendet werden, oder
Einschränkungen der Forschung an Embryos, so zog es die Kommission vor,
diesbezüglich keine Meinung zu äußern. Diese Angelegenheiten wurden dem
Ermessen der obersten Kommission – der Helsinki-Kommission -
überlassen, die den Verordnungen zu Experimenten am Menschen zufolge
ermächtigt ist, genetische Experimente am Menschen und Experimente im
Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung von Frauen zu genehmigen.
Die Schlussfolgerungen der Aloni-Kommission wurden dem
Gesundheitsminister und dem Justizminister vorgelegt. Bis heute wurden
sie jedoch nicht vollständig in der Gesetzgebung umgesetzt, sei es im
Hinblick auf die IVF im allgemeinen oder im Hinblick auf die embryonale
Forschung, d.h. abgesehen von der Frage der Vereinbarungen zur
Leihmutterschaft.
Der israelische Gesundheitsminister bereitet einen
Gesetzesentwurf zur wissenschaftlichen Forschung am Menschen vor,
welcher der Knesset in den kommenden Monaten vorgelegt werden soll. Zur
Zeit beinhaltet der Gesetzesentwurf jedoch keine besonderen Bestimmungen
im Hinblick auf die embryonale Forschung.
Schlussfolgerung
Wie vorstehend beschrieben, gibt es in Israel keine
besonderen Bestimmungen, sei als im geschriebenen Recht oder in Form von
Verordnungen, im Hinblick auf die embryonale Forschung. Aufgrund dessen
halten sich einige Wissenschaftler von der embryonalen Forschung fern,
da sie der Ansicht sind, dass das israelische Recht diese Forschung
vollständig verbietet, während andere sich offensichtlich an der
Forschung beteiligen, wenn auch nur teilweise. Diese Angelegenheit
sollte prinzipiell nicht als Interpretationssache der Wissenschaftler
offengelassen werden, ganz gleich wie ethisch und umsichtig diese auch
handeln mögen. Die fehlenden Bestimmungen führen dazu, dass einige
Forscher der Ansicht sind, das Verbot sei weitreichender als es
tatsächlich ist, und dass sie Anwendungen nicht vorlegen, die den
weltweit üblichen Gepflogenheiten zufolge genehmigt werden könnten. Es
steht zweifelsfrei fest, dass dieser Mangel an eindeutigen und
definitiven Bestimmungen zu einem so heiklen Thema alles andere als
wünschenswert ist.
Der Staat Israel sollte die Vorschriften, die in anderen
Teilen der Welt zur embryonalen Forschung vorhanden sind, sorgfältig
prüfen. Dieses Untersuchungsverfahren sollte klären, welche Vorschriften
erforderlich und für die Aufnahme in das israelische Recht geeignet
sind. Auf diese Weise müssen Wissenschaftler nicht länger raten, ob sie
die Vorschriften befolgen, da die Vorschriften eindeutig sind und sich
von selbst verstehen. Da alle diese Vorschriften ausdrücklich aufgezählt
würden, wäre ein Verstoß gegen dieselben strafbar. Der Schutz von
Embryos ist die moralische Pflicht einer jeden modernen Gesellschaft.
Diese Embryos sollten unser Schlüssel zu einer besseren, gesünderen und
fortschrittlicheren Zukunft sein, und wir müssen sicherstellen, dass wir
diese Zukunft erreichen und zugleich das grundlegende menschliche Erbgut
schützen und respektieren, das in diesen wertvollen Zellen enthalten
ist.
haGalil onLine 09-08-2001
|