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Der israelische Ansatz zum Klonen
und zur embryonalen Forschung
(Übersetzung aus dem Englischen)
von Gali Ben-Or
erschienen in: Heidelberger Journal of International
Law,
Sonderabdruck aus Band 90, Nr. 3/4/2000
Kapitel A – Das israelische Gesetz zum Verbot der
genetischen Intervention
Geschichte der Gesetzgebung
Im Februar 1997 löste die Ankündigung der Geburt
eines geklonten Lamms einen noch nie dagewesenen, wissenschaftlichen
Orkan aus. Dolly – wie es rasch bekannt wurde – zwang Gesetzgeber,
Rechtsexperten und Wissenschaftler auf der ganzen Welt, sich mit der
Möglichkeit des Klonens als Technik zur Erschaffung des Menschen zu
befassen.
Dieses Thema gab auch in Israel Anlass zu lebhaften
Debatten und im März 1997 wurden der Knesset nicht weniger als drei
Gesetzesentwürfe vorgelegt. Einer davon hatte zum Ziel, das Klonen von
Menschen und sogar Tieren zu verbieten. Die anderen dienten der
Überwachung von Experimenten, um medizinische Experimente zu verhindern,
die darauf abzielen, die genetischen Eigenschaften von Menschen zu
klonen. Nur der erste dieser Gesetzesentwürfe wurde Gesetz, allerdings
in einer Form, die sich sehr vom ursprünglichen Vorschlag unterschied.
Das
Gesetzgebungsverfahren in Israel sieht vor, dass ein Mitglied
der Knesset, das einen Gesetzentwurf einbringen möchte, denselben der
Knesset vorlegen muss, damit die anderen Mitglieder vor der Abstimmung
in der Vorablesung darüber nachdenken können. Nachdem der Entwurf in
dieser Vorablesung zugelassen wurde, wird der Gesetzesentwurf vor einen
der Ausschüsse der Knesset gebracht, der ihn für die erste Lesung
vorbereitet. Nachdem der Entwurf die erste Lesung passiert hat, wird er
an den Ausschuss der Knesset zurückgegeben, der ihn für die zweite und
dritte Lesung vorbereitet. Erst nach der Verabschiedung bei dieser
letzten Abstimmung wird er als Gesetz verkündet.
Vorläufiger Gesetzesentwurf
Der vorläufige Gesetzentwurf, welcher der Knesset
vorgelegt wurde, war extrem weit gefasst und sollte jedes medizinische
Experiment im Zusammenhang mit der Replikation genetischer Eigenschaften
des Menschen verbieten, das nicht der Heilung oder Vermeidung von
Krankheiten dient.
In der Erläuterung zum Gesetzesentwurf wurde die
Befürchtung geäußert, dass ... die Gentechnik den Geist, die
Einzigartigkeit, den Charakter und die Unverwechselbarkeit des
Individuums beseitigen könnte ... und eine ernstzunehmende Gefahr für
die menschliche Rasse darstellen könnte. Die Menschheit muss sich vor
der Möglichkeit schützen, dass Menschen geprägt und dupliziert werden
können, da dies die moralischen und ethischen Werte der menschlichen
Gesellschaft gefährden würde.
Die Regierung, die sich zunächst gegen den Geist des
vorläufigen Gesetzesentwurfs aussprach, einigte sich schließlich darauf,
das Gesetzgebungsverfahren mit der Koordination und Kooperation der
zuständigen Ministerien der Regierung durchzuführen. Daher passierte der
Gesetzesentwurf die Vorablesung und wurde zur Vorbereitung der ersten
Lesung an den Sonderausschuss der Knesset für wissenschaftliche und
technologische Forschung und Entwicklung (im folgenden: der
„wissenschaftliche Ausschuss“) übertragen. Im Laufe der Debatten im
Knesset-Plenum kündigte das Mitglied der Knesset, das den
Gesetzesentwurf initiiert hatte, seine Absicht an, einen Weg zu finden,
um diese Frage zu regeln, so dass die Forschung keinen Schaden nehmen
würde und die Forschung, die der Menschheit zugute kommen würde,
zulässig wäre.
Der Gesetzesentwurf behandelte sehr grundlegende Fragen,
bei denen es um Moral, Forschung, Wissenschaft und Gesellschaft ging.
Daher fanden zahlreiche Diskussionen im wissenschaftlichen Ausschuss der
Knesset statt. Wissenschaftler, Forscher, Physiker, Philosophen,
Rabbiner und Rechtsexperten wurden aufgefordert, ihre Meinung zu diesem
Thema zu äußern. Die meisten Forscher und Physiker, die sich an den
Diskussionen beteiligten, sprachen sich vehement gegen einen
gesetzlichen Eingriff in die Forschung aus, welche Grundlage jeder
Wissenschaft sei. Sie stellten fest: „Was die Gesellschaft heute tun
muss, ... besteht nicht darin, ein umfassendes, globales
Forschungsverbot für Wissenschaftler vorzubereiten, sondern moralische
Richtlinien und Einschränkungen als Spielregeln für das kommende
Jahrtausend festzulegen ... Wir wissen nicht, wie die Dinge in weiteren
fünfzig Jahren aussehen werden. Die Wissenschaft wird sich
weiterentwickeln, das liegt in ihrer Natur. Jede Antwort auf eine Frage
bringt eine weitere Frage hervor usw. ad infinitum. Daher ... dürfen und
können Politiker der Wissenschaft nicht verbieten, sich
weiterzuentwickeln, und es wäre besser für alle Betroffenen, für die
Wissenschaft, die Politik und die Religion, wenn wir zusammenarbeiten
würden – um gemeinsam zu koordinieren und miteinander zu kooperieren,
während die Gesellschaft die Richtlinien für die Forscher vorbereitet.“
Einer der Teilnehmer behauptete, wir hätten Angst vor
dem Missbrauch der Klontechnologie, weil „... die Naziideologie und
die Schoah ein wesentlicher Teil unserer Angst vor dem Klonen sind. Die
Nazis strebten nach einer Verbesserung der "arischen Rasse". Sie
vernichteten nicht nur Menschen aus anderen Nationen, sondern auch
Deutsche, die sie als minderwertig betrachteten. Sie vernichteten
Deutsche mit Down-Syndrom und Körperbehinderte. Wir können uns
vorstellen, was Hitler getan hätte, wenn ihm die heutige Gentechnik zur
Verfügung gestanden hätte. Das ist das Szenario, vor dem wir uns
fürchten. Es ist alles andere als überraschend, dass Deutschland das
einzige Land aller westlichen Nationen ist, das sich im Hinblick auf die
Gentechnik die strengsten Verbote auferlegt hat.“
Die Meinung der Halacha
Als diese Diskussionen zum Klonen in der Knesset
stattfanden, wurde eine Sondersitzung des wissenschaftlichen Ausschusses
im Amtssitz der führenden Rabbiner Israels abgehalten. Bei dieser
Sitzung baten Knesset-Mitglieder um die Meinung der
Halacha
[1] zur Frage des Klonens.
Die Rabbiner machten klar, dass aus ihrer Sicht keine
Einwände gegen die genetische Behandlung oder genetische Wissenschaft
bestehen, dass jedoch Einschränkungen und Grenzen notwendig seien, da
die Selektivität, die eine Folge des Klonens sein könnte, eine
Katastrophe mit sich bringen könnte: „Das Szenario Herrenmenschen
gegen Untermenschen, die vernichtet werden sollten, erinnert uns an die
dunkelsten Tage in der Geschichte der Menschheit. Daher muss jede
Gesellschaft, insbesondere das jüdische Volk, das so viel Leid erlebt
hat, sich über die damit verbundenen Gefahren im klaren sein. Die
Oberrabbiner betonten, dass wir vom Standpunkt der Halacha aus
verpflichtet sind, alles zu tun, um Menschen zu heilen. Die
Beschäftigung mit dem Klonen erscheint uns heute trotz der Heilung und
der Vorzüge, die sich daraus für die Menschheit ergeben könnten, als
Vorzeichen für eine Katastrophe und bringt schwerwiegende Folgen in
bezug auf die Halacha, Ethik und Menschheit mit sich.
Nach langen Debatten, sowohl innerhalb als auch
außerhalb der Knesset, unter Wissenschaftlern, Forschern, Rechtsexperten
und Gesetzgebern wurde eine neue Form des Gesetzesentwurfs unter der
Bezeichnung „Gesetzesentwurf zum Verbot der genetischen Intervention
(Klonen von Menschen und Genmanipulation von Reproduktionszellen) 5758 –
1998“ entworfen.
Der Zweck der Formulierung des Entwurfs bestand darin,
sorgfältig zu vermeiden, dass das Gesetz zu einem Hindernis für den
Fortschritt der Forschung in Israel wird - ein Argument, das bereits zu
Beginn des Gesetzgebungsverfahrens vorgebracht wurde.
Die gesetzlichen Bestimmungen
Zweck des Gesetzes
Das Gesetz zum Verbot der genetischen Intervention
(Klonen von Menschen und Genmanipulation von Reproduktionszellen) von
5759 – 1999 trat am 7. Januar 1999 in Kraft (im folgenden: Das „Gesetz
zum Verbot der genetischen Intervention“). Die Erläuterung des Zwecks
besagt folgendes:
„Der Zweck dieses Gesetzes besteht darin, eine
vorgeschriebene Frist von fünf Jahren festzulegen, während der keine Art
der genetischen Intervention an Menschen durchgeführt werden darf, um
die moralischen, rechtlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen
Aspekte dieser Art der Intervention und die Auswirkungen dieser
Intervention auf die Menschenwürde zu untersuchen.“
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Wissenschaft
schneller weiterentwickelt als Gesetz und Gesetzgeber hielt die Knesset
es für angemessen, dass das Gesetz für eine Dauer von nur fünf Jahren in
Kraft bleibt. Damit sollte verhindert werden, dass im israelischen Recht
ein archaisches Gesetz enthalten ist, das in naher Zukunft nicht mehr
relevant sein könnte. Daher ist das Gesetz zum Verbot der genetischen
Intervention in Wirklichkeit eine „vorläufige Anordnung“. Die Frist von
fünf Jahren wurde entsprechend der Empfehlungen eines Berichts
festgesetzt, der dem Präsidenten der USA von der Nationalen
Beratungskommission für Bioethik zum „Klonen von Menschen“ vorgelegt
wurde. In diesem Bericht wurde unter anderem die Verkündung einer
vorläufigen Einstellung des Transfers von staatlichen Geldern zur
Forschung des Klonens sowie eine Prüfung der Ergebnisse nach Ablauf von
drei bis fünf Jahren empfohlen, um zu prüfen, ob das Verbot noch
erforderlich ist. Der Bericht hob insbesondere die Bedeutung weiterer
öffentlicher Beratungen zu diesem Thema hervor.
In der Erläuterung des Zwecks wird außerdem
festgestellt, dass während dieser Frist eine sorgfältige Untersuchung
der moralischen, rechtlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen
Aspekte dieser Eingriffe und ihrer Auswirkungen auf die Menschenwürde
erfolgen muss. Diese Formulierung, welche die Notwendigkeit einer
Prüfung der Auswirkungen des Klonens auf die Menschenwürde zum Ausdruck
bringt anstatt kategorisch festzustellen, dass diese Handlungen gegen
die Menschenwürde verstoßen, wurde sorgfältig gewählt. Damit sollte die
Formulierung vermieden werden, die in der Allgemeinen Erklärung der
UNESCO zum menschlichen Genom und zu den Menschenrechten vom November
1997 verwendet wurde, die besagte, das Klonen sei eine Praxis, die gegen
die Menschenwürde verstoße. Der israelische Gesetzgeber wollte in dieser
Phase nicht kategorisch festlegen, dass dies der Fall ist.
Die Bedingung, einen Zeitrahmen für das Verbot
festzusetzen, um die Auswirkungen der genetischen Intervention zu
untersuchen, wird in Absatz 4 des Gesetzes zum Ausdruck gebracht, der
besagt, dass eine beratende Kommission die Entwicklungen in Medizin,
Wissenschaft und Biotechnologie im Bereich der genetischen Experimente
am Menschen beobachten muss. Die beratende Kommission hat demzufolge dem
Gesundheitsminister einmal jährlich einen Bericht vorzulegen, um den
Minister in Angelegenheiten zu beraten, die im Gesetz festgelegt sind,
und Empfehlungen bezüglich der Gültigkeit der gesetzlich
vorgeschriebenen Verbote auszusprechen. Der erste gesetzlich
vorgeschriebene Bericht wird in Kürze vorliegen.
Verbotene genetische Intervention
Absatz 3 des Gesetzes definiert die verbotene genetische
Intervention. Das Gesetz besagt, dass während der Dauer seiner
Gültigkeit „keine Person einen Eingriff in die Zellen einer Person zu
einem der im folgenden genannten Zwecke vornehmen darf“, wobei zwei
Arten verbotener Tätigkeiten festgelegt werden. Die erste dieser
Tätigkeiten ist „das Klonen von Menschen“, das im Definitionsabschnitt
des Gesetzes als „die Schaffung eines vollständigen Menschen“ definiert
wird, „der in seinen Chromosomen und Genen absolut identisch mit einer
anderen Person oder einem anderen Fötus ist, sei es tot oder lebendig.“
Die zweite Handlung, die laut Gesetz verboten ist, besteht darin, „die
Schaffung eines Menschen durch die Verwendung von Reproduktionszellen zu
veranlassen, die eine dauerhafte, beabsichtigte genetische Veränderung
durchlaufen haben (Germ Line Gene Therapy).“
Die Definition des Begriffs „Klonen von Menschen“ wurde
bewusst gewählt und steht in Widerspruch zu verschiedenen, weltweit
vorgeschlagenen Gesetzesentwürfen, die ein ausdrückliches Verbot
bestimmter Techniken festlegen. Das Gesetz zum Verbot der genetischen
Intervention soll eine weiter gefasste Definition aufstellen, welche
alle Techniken des Klonens von Menschen verbietet, und zwar unabhängig
von der speziellen wissenschaftlichen Technik, die dabei angewandt wird.
Das bedeutet, dass nicht die Art und Weise entscheidend ist, auf die das
Klonen erzielt wird, sondern die Tatsache des Klonens an sich. Der Zweck
bestand darin, eine Situation zu vermeiden, in der das gesetzlich
vorgeschriebene Verbot mit einer neuen Technik umgangen werden könnte.
Neben dem Verbot des Klonens spricht das Gesetz außerdem ein Verbot der
„Germ Line Gene Therapy“ aus, d.h. ein Verbot für die Verwendung von
geänderten Reproduktionszellen, welche kommende Generationen
beeinflussen könnten. Dieses Verbot wurde zum Gesetz hinzugefügt,
nachdem einer der Teilnehmer bei der Entwurfsbesprechung auf folgendes
Problem hingewiesen hatte: Das Gesetz versucht einerseits, das Klonen
von Menschen zu verbieten, obwohl das Klonen im allgemeinen eine äußerst
ineffiziente Technik ist, die nicht im Hinblick auf den Menschen genutzt
wird, wohingegen das Gesetz andererseits die Möglichkeit, Menschen aus
Zellen zu erschaffen, die eine Genmanipulation durchlaufen haben, nicht
untersagt, obwohl sich diese Technik in einem fortgeschrittenen Stadium
der Forschung befindet und die genetische Struktur kommender
Generationen beeinflussen könnte.
Damit sich das Gesetz ebenso weiterentwickeln kann wie
die wissenschaftlichen Entwicklungen und dieselben nicht vereitelt,
wurde in Absatz 5 des Gesetzes ein einzigartiger Mechanismus festgelegt,
demzufolge der Gesundheitsminister Verordnungen erlassen kann, die
bestimmte Arten der genetischen Intervention zulassen, obwohl sie
ursprünglich verboten waren. Auch hier versuchte die Gesetzgebung zu
verhindern, dass Israel aufgrund dieses Gesetzes zu weit hinter anderen
modernen Ländern zurückbleibt, und Handlungen zu ermöglichen, die in
anderen Teilen der Welt als wünschenswert und akzeptabel gelten, damit
dieselben auch in Israel durchgeführt werden können. Der Minister kann
solche Handlungen genehmigen, nachdem er die beratende Kommission
konsultiert hat, und Bedingungen für die Erteilung solcher Genehmigungen
festlegen. Das Gesetz sieht vor, dass eine Handlung, die diesem Absatz
zufolge zulässig ist, erfordert, zuerst das Einholen einer Genehmigung
erfordert. Für einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen wurde
eine zweijährige Haftstrafe festgelegt.
Man sollte nicht vergessen, dass es sich beim Hauptzweck
des Gesetzes zum Verbot der genetischen Intervention um ein
Ausführungsgesetz handelt [das die Rechtslage nicht ändern, sondern
nur klarstellen will, d. Ü.]. Weder das Mitglied der Knesset,
welches das Gesetz initiiert hat, noch die Knesset hatten die Absicht,
ein Gesetz für den täglichen Gebrauch zu verkünden. Wie bereits von den
Wissenschaftlern vor der Knesset erklärt, finden in Israel keine
Experimente statt, mit denen das Klonen von Menschen angestrebt wird.
Das Gesetz sollte in erster Linie feststellen, dass die Technik des
Klonens in diesem Stadium vor der vollständigen Untersuchung aller
moralischen, rechtlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen
Aspekte der israelischen Legislative nicht als angemessene und
wünschenswerte Methode erscheint, Kinder in die Welt zu setzen. Der
Zweck dieses Gesetzes bestand darin, sowohl intern als auch nach außen
hin zu verkünden, dass Israel zu den Ländern gehört, die das Klonen
verbieten.
Wie aus der vorstehend beschriebenen Übersicht
hervorgeht, beinhaltet das Gesetz zum Verbot der genetischen
Intervention keine Bestimmungen, welche die embryonale Forschung für
rechtswidrig erklären. Vielmehr soll das Gesetz jede genetische
Intervention verbieten, mit der ein Mensch geklont werden soll. Daher
dürfte die genetische Intervention zum Zwecke des Experimentierens oder
des Gewebeklonens nicht durch dieses Gesetz untersagt sein. Die
Forschung zur Schaffung von Organen oder Gewebe für Transplantationen
oder die Forschung im Hinblick auf Anwendungen in Medizin oder
Ernährung, bei denen die Technik des Klonens eingesetzt wird, ist
beispielsweise nicht verboten. Eine liberale Interpretation der
gesetzlichen Bestimmungen könnte die Durchführung vorbereitender
Forschung im Hinblick auf das Klonen also ermöglichen, solange der Zweck
nicht in der Schaffung eines vollständigen Menschen besteht.
[1]
Die Halacha ist eine Sammlung von Gesetzen, in denen das religiöse
jüdische Recht enthalten ist. Während des Gesetzgebungsverfahrens in der
Knesset wird die Position der Halacha im Hinblick auf Gesetzesentwürfe
geprüft, die den Wortlaut und Inhalt der Bestimmungen des letztendlich
verkündeten Gesetzes beeinflussen kann.
haGalil onLine 09-08-2001
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